Zur Methode der therapeutischen elektrischen Stimulation
Der methodische Ansatz des Verfahrens der therapeutischen elektrischen Stimulation beruht auf der Fähigkeit des visuellen Systems im Gehirn, sich durch äußere Einflüsse wie z.B. elektrische Impulse strukturell und funktionell verändern zu können.. Die Erfahrung zeigt, dass Behandlungen, die über einen Zeitraum von einigen Wochen durchgeführt werden, zu einem wesentlichen Umbau in der Funktion des gesamten visuellen Systems führen. Diese Plastizität des Systems ist Voraussetzung, um bei Erkrankungen des Sehnervs oder der Netzhaut Verbesserungen im Sehvermögen zu erzielen, wie zum Beispiel eine Reduzierung der Gesichtsfelddefekte oder eine Erhöhung der Sehschärfe. Die durch eine elektrische Stimulation induzierten Veränderungen aktivieren ihrerseits wieder die retinalen Ganglienzellen, verbessern die Signalleitung über den Sehnerv, schalten die Reserven der Sehrinde ein und optimieren die Funktionsweise des Gehirns im Ganzen.
Durch Wechselstromimpulse unterschiedlicher Form und Amplitude wirkt die Behandlung nicht-invasiv auf die Ganglienzellen der Netzhaut (Netzhautneuronen) ein. Übertragen werden diese Impulse durch Elektroden, die um die Augen (periorbital) platziert sind. Die Netzhautneuronen spielen eine sehr wichtige Rolle in der Funktion des Sehsystems, denn einerseits bilden ihre Axone (Nervenfasern) den Sehnerv, der das Auge mit dem Gehirn verbindet, andererseits erhalten die Ganglienzellen Signale von den Netzhautrezeptoren (Zapfen und Stäbchen), die die Informationen über die Welt um uns herum aufnehmen. Entscheidend für das Verfahren der Elektrostimulation ist die Auswahl der individuell optimalen Impulse, die beim jeweiligen Patienten visuelle Effekte – wie Flimmern, Blitzen oder kompliziertere Lichtempfindungen – auslösen. Treten derartige Effekte auf, ist das ein Beweis für die Aktivierung der visuellen Zentren im Gehirn, die sich in den Hinterhauptlappen der beiden Hirnhemisphären befinden. Das heißt, ein externes elektrisches Signal, das auf die Netzhaut des Auges übermittelt wird, induziert eine funktionelle Aktivität in der tief im Gehirn befindlichen Sehrinde.
Aktivierte Neuronen in den Sehzentren der Rinde können aber nicht nur die von der Netzhaut eingehenden Informationen besser analysieren, sondern auch umgekehrt eine aktivierende Wirkung auf die Ganglienzellen der Netzhaut ausüben, indem sie deren funktionalen Zustand steuern ähnlich einer automatischen Kamera, die ihre Blende weiter öffnet, wenn die Beleuchtung nicht ausreichend ist. Auf der Basis dieses Zusammenwirkens von Zentrum und Peripherie und der Fähigkeit des Gehirns zur Bildung neuer Verknüpfungen (Synapsen) , wurde die Methode der therapeutischen elektrischen Stimulation entwickelt.
Da die Plastizität der Sehrindenneuronen die Behandlungsmöglichkeiten der geschädigten Netzhautzellen oder der Sehnervenfasern bei weitem übersteigt wird durch eine Aktivierung der Sehzentren eine wesentliche Optimierung für die Verarbeitung visueller Informationen ereicht. In Verbindung mit der Stimulation der Ganglienzellen ist es die Basis für das Erreichen stabiler Effekte in der Sehstärkeverbesserung.
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Prinzipien der therapeutischen elektrischen Stimulationen
Unsere langjährige Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit Sehfunktionsstörungen, sowie die über die Jahre gesammelten Erkenntnisse bei der Entwicklung der Behandlungsmethoden, erlauben uns deshalb Prinzipien zu formulieren, die für elektrische therapeutische Stimulationen maßgebend sein sollen:
Als Erfinder dieser Methode tragen wir dafür Sorge, dass die von uns verwendete Methode der therapeutischen elektrischen Stimulationen diesen Prinzipien gerecht wird.
Wann sollte diese Therapie durchgeführt werden?
Zu den Indikationen für eine Behandlung gehören ätiologisch (ursächlich) verschiedene Formen von Sehstörungen, die sich in einer Reduzierung der Sehschärfe, verschiedenen Gesichtsfelddefekten oder deren Kombination manifestieren:
Indikationen für die Behandlung sind: |
I. Die Schädigung des Sehnervs (Optikusneuropathie, Optikusatrophie) durch:
- Glaukom (glaukomatöse optische Neuropathie)
- Ischämische Neuropathie bei arterieller und nicht arterieller Verschlusskrankheit
- Traumatische Verletzungen (traumatische Optikusatrophie)
- Volumenprozesse des Gehirns (einschließlich Tumore, Zysten, etc.)
- Hydrozephalus, der für eine Optikusatrophie verantwortlich ist
- Entzündliche Prozesse des Sehnervs (Optikusneuritis)
- Optikusneuritis bei Multipler Sklerose
- Leberatrophie und genetisch bedingte ( autosomal-dominant vererbte ), die zur Optikusatrophie führt.
- Toxische Schädigung des Sehnervs
- Pathologie der Schwangerschaft und Geburt (kongenitale Optikusatrophie)
- Optikusnervendisk Drüsen
II. Die Schädigung der Sehbahn und Chiasmen im Gehirn, sowie Läsionen des visuellen Cortex, beispielsweise verursacht durch:
- Ischämischer Schlaganfall
- Hirnblutung
- Schädel-Hirn- Trauma
- Tumoren
- Entzündliche Prozesse
III. Amblyopie (Starke Sehschwäche ohne bekannte organische Ursache)
IV. Erkrankungen der Netzhaut durch:
- Retinitis pigmentosa
- Makuladegeneration (Stargardt-Type)
- Altersbedingte Makuladegeneration
- Disseminierte Chorioretinitis bei Kurzsichtigkeit
- Angiopathie oder die Anfangsstufe der Retinopathie bei Diabetes
V. Mittel- oder hochgradiger Myopie mit Chorioretinitis
Auch wenn die Therapie maximal individuell angepasst und unter Berücksichtigung der funktionalen Möglichkeiten des Sehsystems und des Gehirns durchgeführt wird, kann eine elektrische Wechselstromstimulation das Sehvermögen doch nicht in allen Fällen verbessern. Die Analyse von mehr als 600 Patientendaten hat gezeigt, dass die Wirkung der Behandlung durch folgende Faktoren, stark eingeschränkt sein kann:
- Völlige Blindheit oder nur eine Lichtwahrnehmung
- Wenn die Ursache der Sehstörungen, die zu einer Beeinträchtigung des Sehvermögens führte, nicht vollständig rückläufig ist z.B. nicht kompensierter Hydrocephalus oder häufige Schübe von Multipler Sklerose mit erneuter Retrobulbaris Neuritis
- Große und schwergradige Änderungen der Netzhaut des Auges
- Schwere anatomische Verletzungen der Strukturen des Gehirns, die für die vorhandene Sehstörungen ursächlich ist
- Lang andauernde (über mehrere Jahre) Sehstörungen in Kombination mit schwerer Sehschwäche.
In solchen Fällen kann eine Therapie nur einen Versuchscharakter haben. Doch angesichts der Tatsache, dass selbst 10-15 % der Patienten mit schwersten Sehstörungen oder völlig fehlendem Objektsehen eine bestimmte positive Dynamik entwickeln konnten, wollen wir die Zweckmäßigkeit einer Durchführung von Stimulationsbehandlungen nicht ganz ausschließen.
Kontraindikationen für die Behandlung
Wie jede andere Therapie hat auch die elektrische Stimulationstherapie gewisse Kontraindikationen. Auch wenn der Patient bestimmte Bedingungen oder Zustände mitbringt, kann die Therapie mit einem gewissen Risiko für Nebenwirkungen verbunden sein. Dazu gehören:
- Vorhanden eines elektrischen Gerätes (z.B. Herzschrittmacher) (!!!)
- Epilepsie
- Hoher Augeninnendruck
- Psychische Erkrankungen
- Akuter entzündlicher Prozesse
Eine Therapie mit elektrischer Stimulation ist nicht indiziert bei
- Sehschwäche durch Katarakt
- Glaskörper- oder Hornhautpathologie
- Altersbedingten Sehschädigung bei Linsepathologie (Presbyopie)
- Astigmatismus oder Weitsichtigkeit (Hypermetropie)
- Sehstörungen aufgrund von Netzhautablösung oder Netzhautödema
- Sehstörungen bei diabetischer Retinopathie mit den Blutungen der Netzhaut.